Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares bezeichnet, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Kinderwunsch auf natürlichem Wege erfüllt werden kann („künstliche Befruchtung“).
Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Bund anteilig den vierten Behandlungszyklus der künstlichen Befruchtung.
Zweck dieser Förderung ist es, hessische Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu unterstützen.
Der Wunsch, eigene Kinder zu haben, ist nicht nur das Natürlichste der Welt, sondern eine Familie zu gründen ist seit jeher auch ein Grundbedürfnis des Menschen!
CLICK IT! Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie unter:
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/förderungen/förderung-von-kinderwunschbehandlung
Quellennachweis: Regierungspräsidium Gießen / Kinderwunsch- und Hormonzentrum Frankfurt.