Ab sofort fördert das Land Hessen bei Paaren, die eine Kinderwunschbehandlung mit IVF oder ICSI begonnen haben anteilig den 4. Versuch einer künstlichen Befruchtung.
Gefördert werden nach entsprechendem Antrag Paare, die entweder verheiratet oder in einer festen Lebensgemeinschaft verbunden sind und sich einer der beiden Behandlungen unterziehen. Es wird der vierte Behandlungsversuch mit 75 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils gefördert.
Zuwendungen werden gewährt, wenn die gesetzlichen Altersgrenzen eingehalten werden, beide Partner ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben und die Behandlung von einem Kinderwunschzentrum in Hessen durchgeführt wird.
Quelle: Regierungspräsidium Hessen, 15.06.2018.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, Kinderwunsch- und Hormonzentrum Frankfurt.